Chrysler-Beschluss im Internet
CK • Washington. Auf der Webseite des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC, befindet sich nun der Beschluss des Supreme Court vom 9. Juni 2009 zur Abweisung des Antrags eines Pensionsfonds, der die schnelle Übertragung von Vermögensbestandteilen von Chrysler auf Fiat im Konkurs aus Verfassungsgründen verhindern wollte: Indiana State Police Pension Trust v. Chrysler LLC, Az. 08A1096.
Die neun Richter erklären einstimmig, dass kein Recht auf eine Prüfung der angegriffenen untergerichtlichen Entscheidung besteht, sondern lediglich an das Ermessen des Gerichts appelliert werden kann. Um die Ermessensausübung zu rechtfertigen, muss der Antragsteller hohe Beweisanforderungen erfüllen.
Dies gelang dem Pensionsfonds nicht, sodass der Antrag abzuweisen ist, selbst wenn der Supreme Court nicht ausschließen kann, dass ein unwiederbringlicher Schaden droht. Diese Entscheidung ist ein typisches Beispiel für den Vorrang von prozessualer Gerechtigkeit vor materieller Gerechtigkeit, die das US-Recht charakterisiert.
Die neun Richter erklären einstimmig, dass kein Recht auf eine Prüfung der angegriffenen untergerichtlichen Entscheidung besteht, sondern lediglich an das Ermessen des Gerichts appelliert werden kann. Um die Ermessensausübung zu rechtfertigen, muss der Antragsteller hohe Beweisanforderungen erfüllen.
Dies gelang dem Pensionsfonds nicht, sodass der Antrag abzuweisen ist, selbst wenn der Supreme Court nicht ausschließen kann, dass ein unwiederbringlicher Schaden droht. Diese Entscheidung ist ein typisches Beispiel für den Vorrang von prozessualer Gerechtigkeit vor materieller Gerechtigkeit, die das US-Recht charakterisiert.