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Freitag, den 24. Juli 2009

E-Ignoranz rächt sich

 
.   Die technische Ahnungslosigkeit von Anwälten und Richtern kann nicht nur verärgern, Vertragsverhandlungen und Prozesse behindern und vermeidbare Kosten auslösen, sondern auch die stolz Ignoranten selbst treffen. Als IT-Jurist brauche ich ja nicht zu wissen, wie CSS, DNS oder Apache funktioniert, hört man oft genug, als ob ein Verständnis der Rechtsfragen bei technischen Sachverhalten ausreiche.

Im Staat Washington rächte sich die Ignoranz bei einer Anwältin, die nach Auffassung des Gerichts das E-Discovery-Verfahren zur Sicherung und Auswertung von elektronischen Daten im Ausforschungsbeweisverfahren des US-Prozess nicht beherrschte. Ausnahmsweise besass sie einen Honorarerstattungsanspruch und machte den Stundensatz von $300 geltend. Das Gericht reduzierte ihn am 7. Juli 2009 wegen ihrer Ignoranz auf $200: Chen v. Dougherty, Az. C04-987.

Nicht nur aus anwaltlicher Sicht ein erfreuliches Ergebnis, sondern auch aus der des Mandanten, der sich über die prozessbehindernde Igoranz, die das Verfahren verteuert, aufregt. CyberControls, ein EDiscovery-Unter­stützungs­dienst­leister, bietet die Entscheidung zum Download an.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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