E-Ignoranz rächt sich
CK • Washington. Die technische Ahnungslosigkeit von Anwälten und Richtern kann nicht nur verärgern, Vertragsverhandlungen und Prozesse behindern und vermeidbare Kosten auslösen, sondern auch die stolz Ignoranten selbst treffen. Als IT-Jurist brauche ich ja nicht zu wissen, wie CSS, DNS oder Apache funktioniert, hört man oft genug, als ob ein Verständnis der Rechtsfragen bei technischen Sachverhalten ausreiche.
Im Staat Washington rächte sich die Ignoranz bei einer Anwältin, die nach Auffassung des Gerichts das E-Discovery-Verfahren zur Sicherung und Auswertung von elektronischen Daten im Ausforschungsbeweisverfahren des US-Prozess nicht beherrschte. Ausnahmsweise besass sie einen Honorarerstattungsanspruch und machte den Stundensatz von $300 geltend. Das Gericht reduzierte ihn am 7. Juli 2009 wegen ihrer Ignoranz auf $200: Chen v. Dougherty, Az. C04-987.
Nicht nur aus anwaltlicher Sicht ein erfreuliches Ergebnis, sondern auch aus der des Mandanten, der sich über die prozessbehindernde Igoranz, die das Verfahren verteuert, aufregt. CyberControls, ein EDiscovery-Unterstützungsdienstleister, bietet die Entscheidung zum Download an.
Im Staat Washington rächte sich die Ignoranz bei einer Anwältin, die nach Auffassung des Gerichts das E-Discovery-Verfahren zur Sicherung und Auswertung von elektronischen Daten im Ausforschungsbeweisverfahren des US-Prozess nicht beherrschte. Ausnahmsweise besass sie einen Honorarerstattungsanspruch und machte den Stundensatz von $300 geltend. Das Gericht reduzierte ihn am 7. Juli 2009 wegen ihrer Ignoranz auf $200: Chen v. Dougherty, Az. C04-987.
Nicht nur aus anwaltlicher Sicht ein erfreuliches Ergebnis, sondern auch aus der des Mandanten, der sich über die prozessbehindernde Igoranz, die das Verfahren verteuert, aufregt. CyberControls, ein EDiscovery-Unterstützungsdienstleister, bietet die Entscheidung zum Download an.