Unbenutzten Domainnamen einklagen?
CK • Washington. Der Kläger möchte den mit seiner Marke identischen Domainnamen einklagen, dessen Eintragung die Beklagte stets erneuert, ohne die Domain für Webwerbung zu nutzen. Die anwendbaren Grundsätze des Anticybersquatting Consumer Protection Act, 15 USC §1125(d), erklärte das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks am 23. Juli 2009 in Sachen Southern Grouts & Mortars v. 3M Company, Az. 08-15850, für den Sachverhalt, bei dem die Beklagte die Domain zunächst für eine eigene Marke reservierte.