Geheimjustiz D und USA
CK • Washington. Während der Trend in Hamburger Gerichten zur Geheimjustiz durch das Gebot von Schwärzung und Anonymisierung eines Urteils sowie seiner Verbannung aus dem Internet Fragen aufwirft, betrifft derselbe Vorwurf der Geheimjustiz in den USA die paradox klingende Frage, ob unveröffentlichte Urteile, die wie veröffentlichte Urteile ebenfalls veröffentlicht werden, existieren dürfen.
Amerikanische Gerichte, die ihre Entscheidungen als unveröffentlicht bezeichnen, setzen sich heftiger Kritik, selbst vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, aus. Die unpublished Opinions sollen, je nach den lokalen Prozessregeln der 13 Bundesgerichtsbezirke der USA, keine oder geminderte Bindungswirkung genießen. Das geht auch dem Supreme Court gegen den Strich.
In jedem Fall sind Entscheidungen, wie auch Prozesse selbst, grundsätzlich öffentlich, selbst bei einem relativ delikaten US-Prozess zur Wirksamkeit einer Hypothek - mit Anschrift - im Rahmen der Privatinsolvenz: In Re: Michelle Monick Bunn, Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, 25. August 2009.
Den Stand der Diskussion in den USA vermitteln die Berichte dieser Verfasser: Tony Mauro, Tony Mauro, Thomas E. Zehnle und Kim Landsman. Ein Beispiel der Schwärzung eines amerikanischen Urteils ist dieses Urteil in einem Guantanamo-Fall, das erst vier Tage nach der Entscheidungsverkündung veröffentlicht wurde.
Amerikanische Gerichte, die ihre Entscheidungen als unveröffentlicht bezeichnen, setzen sich heftiger Kritik, selbst vom Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, aus. Die unpublished Opinions sollen, je nach den lokalen Prozessregeln der 13 Bundesgerichtsbezirke der USA, keine oder geminderte Bindungswirkung genießen. Das geht auch dem Supreme Court gegen den Strich.
In jedem Fall sind Entscheidungen, wie auch Prozesse selbst, grundsätzlich öffentlich, selbst bei einem relativ delikaten US-Prozess zur Wirksamkeit einer Hypothek - mit Anschrift - im Rahmen der Privatinsolvenz: In Re: Michelle Monick Bunn, Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, 25. August 2009.
Den Stand der Diskussion in den USA vermitteln die Berichte dieser Verfasser: Tony Mauro, Tony Mauro, Thomas E. Zehnle und Kim Landsman. Ein Beispiel der Schwärzung eines amerikanischen Urteils ist dieses Urteil in einem Guantanamo-Fall, das erst vier Tage nach der Entscheidungsverkündung veröffentlicht wurde.