Altersdiskriminierung im Konkurs
CK • Washington. Die detaillierte Urteilsbegründung in Raymond Geiger v. Tower Automotive, Az. 08-1314, vom 4. September 2009, zeigt die Risiken bei der Entlassung eines 62-jährigen Arbeitnehmers auf. Das Gericht berücksichtigt die besonderen betrieblichen Erfordernisse im Konkursverfahren.
Im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens kam aus interner EMailplanungskorrespondenz die Besorgnis des Arbeitgebers über Fragen der Altersdiskrimierung und der Befürchtung, der Arbeitnehmer könnte möglicherweise bereits seinen Ruhestand einplanen, zum Vorschein.
Außerhalb eines Insolvenzverfahren hätte das dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.
Im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens kam aus interner EMailplanungskorrespondenz die Besorgnis des Arbeitgebers über Fragen der Altersdiskrimierung und der Befürchtung, der Arbeitnehmer könnte möglicherweise bereits seinen Ruhestand einplanen, zum Vorschein.
Außerhalb eines Insolvenzverfahren hätte das dem Arbeitgeber zum Verhängnis werden können.