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Mittwoch, den 28. Okt. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA

USAnwalt Versicherungsleistung im Ermessen d. Versicherers: Standard Insurance Company v. John Morrison 9th Cir 27 Okt 2009 www.ca9.uscourts.gov

Sammelklage wg. Steuer auf Gratishandy geht weiter: Jennifer Laster v. At&t Mobility Llc, 9th Cir 27 Okt 2009 www.ca9.uscourts.gov

$170000 Strafe wegen fehlender FDA-Meldungen: TMJ Implants v. US Dept. HHS 10th Cir 27 Okt 2009 www.ca10.uscourts.gov

Feststellungsklage Anerkennung Burschenschaft an Uni, Beta Upsilon Chi Upsilon v Machen 11th Cir 27 Okt 2009 www.ca11.uscourts.gov

Outsourcing, Entlassung und Diskriminierungsklage, Raborn v. Inpatient Management Partners, 5th Cir 27 Okt 2009 www.ca5.uscourts.gov

Klägerbelästigung durch Ausforschung im Discovery-Verfahren: Awuah v. Coverall North America, Inc., 1st Cir 27 Okt 2009 www.ca1.uscourts.gov



Versicherer: Ansichts- und Policenwechsel

 
.   An wem bleibt der versicherte Schaden hängen, wenn ein Versicherer illiquide wird und der Versicherte die D&O-Versicherung aufteilt und teilweise bei einem neuen Versicherer deckt? Der Schadensgrund spielt bei der Entscheidung ebenso eine Rolle wie der Zeitpunkt des Schadenseintritts. In Sachen G-I Holdings, Inc. et al v. Reliance Insurance Company, Az. 07-2510, wirkt neben diesen Faktoren auch der Umstand, dass ein Beklagter im Prozess keine Auffassung vertreten darf, die seiner vorher vertretenen Auffassung widerspricht. Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks an 26. Oktober 2009 erklärt auch die Ausnahmen zur Regel vom judicial Estoppel.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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