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Montag, den 07. Dez. 2009

Kontopfändung bei Staatsbank

 
.   Weltbank - auch so eine Washingtoner Bank, die keine ist. Japan Bank for International Cooperation - eine Staatsbank mit staatlichen Aufgaben, noch so eine. Der Versuch einer Kontopfändung bei ihr führt das Bundesgericht der Bundes­hauptstadt Washington zu einer lehrreichen Urteilsbe­gründung im Bereich der Staats­immunität sowie des versehentlichen implizierten Verzichts auf die Immunität.

In Sachen Inversora Murten S.A. v. Energoproject Holding Co., Az. 03-73, entschied es für die Staatsbank, obwohl sie beim Ausfüllen eines Pfändungsformulars nur die persönliche, nicht die sachliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gerügt hatte.

Der implizierte Verzicht auf die Rüge der sachlichen Zuständigkeit, die nach dem FSIA die Staats­immunität einbezieht, wirkte nicht, weil erstens an den Verzicht hohe Anforderungen in Bezug auf die Verzichts­absicht gestellt werden und zweitens das Formular keinem Klageer­widerungs­schriftssatz oder Analog entsprach, wo die Rüge unverzichtbar ist, wenn sie beabsichtigt ist, erklärte der United States District Court for the District of Columbia am 3. Dezember 2009.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Encyclopaedia Britannica v. Alpine Electronics, Suchmaschine v. Navisystem, Patentrecht, CAFC, 4. Dez. 2009, www.cafc.uscourts.gov

Hopper v. Solvay Pharmaceuticals, Vertrieb verrät, verklagt Hersteller, verliert: 11th Cir., 4. Dez. 2009, www.ca11.uscourts.gov

Joseph Ozormoor v. T-Mobil USA, Inc.: Schiedsklausel im Verbrauchervertrag, 6th Cir, 3. Dez. 2009, www.ca6.uscourts.gov

Primera Maritime v. Jiangsu Eastern, Schiffsbauvertrag kein Seerecht, 2nd Cir., 4. Dez. 2009, www.ca2.uscourts.gov







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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