Öffentlichkeit und Ruf
CK • Washington. Der US-Prozess ist öffentlich. Jeder Journalist, jeder Konkurrent kann die Akten einsehen. Der Ruf ist ruiniert. Diese Sorge bewog die Kläger in Michael Friedman et al. v. Kathleen Sebelius et al., Az. 08-0586, die Akten vom Gericht versiegeln zu lassen.
Ihnen hatte ein Bundesamt vorgeworfen, ein Mal ein Pharmaerzeugnis falsch etikettiert zu haben - nicht persönlich, sondern im Rahmen einer persönlichen Geschäftsleitungshaftung. Das Gericht spielte mit, weil es die Gefahr erkannte, dass der Prozess, in dem sie den amtlichen Vorwurf entkräften wollten, ihre Karriere im Pharmabereich beenden könnte.
Dann wurde die Klage wegen eines Vorverfahrensfehlers abgewiesen, und das Amt beantragtr, den Schleier zu lüften. Welche Abwägungen das Gericht zwischen dem Öffentlichkeitsgrundsatz und anderen Faktoren treffen muss, erklärt es in seiner 12-seitigen Begründung vom 7. Dezember 2009.
Ihnen hatte ein Bundesamt vorgeworfen, ein Mal ein Pharmaerzeugnis falsch etikettiert zu haben - nicht persönlich, sondern im Rahmen einer persönlichen Geschäftsleitungshaftung. Das Gericht spielte mit, weil es die Gefahr erkannte, dass der Prozess, in dem sie den amtlichen Vorwurf entkräften wollten, ihre Karriere im Pharmabereich beenden könnte.
Dann wurde die Klage wegen eines Vorverfahrensfehlers abgewiesen, und das Amt beantragtr, den Schleier zu lüften. Welche Abwägungen das Gericht zwischen dem Öffentlichkeitsgrundsatz und anderen Faktoren treffen muss, erklärt es in seiner 12-seitigen Begründung vom 7. Dezember 2009.