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Dienstag, den 08. Dez. 2009

Öffentlichkeit und Ruf

 
.   Der US-Prozess ist öffentlich. Jeder Journalist, jeder Konkurrent kann die Akten einsehen. Der Ruf ist ruiniert. Diese Sorge bewog die Kläger in Michael Friedman et al. v. Kathleen Sebelius et al., Az. 08-0586, die Akten vom Gericht versiegeln zu lassen.

Ihnen hatte ein Bundesamt vorgeworfen, ein Mal ein Pharmaerzeugnis falsch etikettiert zu haben - nicht persönlich, sondern im Rahmen einer persönlichen Geschäfts­leitungshaftung. Das Gericht spielte mit, weil es die Gefahr erkannte, dass der Prozess, in dem sie den amtlichen Vorwurf entkräften wollten, ihre Karriere im Pharmabereich beenden könnte.

Dann wurde die Klage wegen eines Vorverfah­rensfehlers abgewiesen, und das Amt beantragtr, den Schleier zu lüften. Welche Abwägungen das Gericht zwischen dem Öffentlich­keits­grundsatz und anderen Faktoren treffen muss, erklärt es in seiner 12-seitigen Begründung vom 7. Dezember 2009.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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