Hahnenkampf mit Postbeteiligung
CK • Washington. Die Post braucht sich zwar nicht an das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes im Administrative Procedure Act zu halten, tut es bei der Einschränkung des Postversands von Mordwerkzeugen für Hahnenkämpfe doch. Seine Verkündung der neuen Versandbestimmungen am 15. Dezember 2009 illustriert die nach dem APA vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Post erhielt sechs Kommentare, mit denen sie sich auseinandersetzt, um dann die abschließende Formulierung der neuen Regeln zu verkünden: Federal Register, Band 74, Heft 239, S. 66241.