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Montag, den 28. Dez. 2009

Anreiz zur Kopie: Torrent-Indexhaftung

 
.   Der Inhaber von Torrent-Indexseiten half seinen Besuchern mit Rat, erklärte die Technik der IsoHunt-Torrent-Webseite, schuf einen Anreiz zur Urheberrechts­verletzung und verlor seine Klage­abweisungs­anträge gegen Filmkonzerne.

Er haftet, obwohl er anders als Napster keine kopierten Werke zur Verfügung stellte, nach der Anreiz-Doktrin des Urheber­rechts, entschied das erstinstanzliche Bundesgericht für Mittel­kalifornien in Sachen Columbia Pictures Industries, Inc. et al. v. Gary Fung et al., Az. 06-5578.

Das Gericht stellt am 21. Dezember 2009 detailliert in seiner 46-seitigen Entscheidungs­begründung die Rechtsgrundsätze zur Inducement Liability dar und bestätigt, dass die Haftungs­privilegierung des Digital Millennium Copyright Act nicht für die aktive Beteiligung an Urheberrechts­verletzungen gilt. Der Prozess wird am 11. Januar 2009 fortgesetzt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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