×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 29. Dez. 2009

Haftungsimmunität des Webforums

 
.   Das Forum im Internet haftet für eigene Erklärungen, doch nach §230 des Communications Decency Act of 1996 für die der Besucher nicht, wiederholte das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 29. Dezember 2009:
Recognizing that the Internet provided a valuable and increasingly utilized source of information for citizens, Congress carved out a sphere of immunity from state lawsuits for providers of interactive computer services to preserve the "vibrant and competitive free market" of ideas on the Internet. 47 U.S.C.§ 230(b)(2); see also Zeran, 129 F.3d at 330. The CDA bars the institution of a "cause of action" or imposition of "liability" under "any State or local law that is inconsistent" with the terms of § 230. 47 U.S.C. § 230(e)(3). As relevant here, § 230 prohibits a "provider or user of an interactive computer service" from being held responsible "as the publisher or speaker of any information provided by another information content provider." Id. § 230(c)(1).
Der ihm vorgelegte Sachverhalt betrifft ein Verbraucherforum und Kritik seiner Besucher an einem Autohändler. Im Fall Nemet Chevrolet, LTD v. Consumeraffairs.Com, Inc., Az. 08-2097, bestimmte es, dass die Immunitätsfrage logischerweise im Frühstadium des US-Prozesses zu klären ist.

Das Gericht betonte den Unterschied der gegrüften Webseite von der im Roommates.com-Fall; Fair Hous. Council v. Roommates.com, LLC, 521 F.3d 1157, 1162 (9th Cir. 2008). Dort hatte das Forum Fragen an Besucher gerichtet, zum Beispiel nach Alter und Geschlecht, die rechtswidrige Wirkung entfalteten und ohne deren Beantwortung Benutzer das Forum nicht nutzen konnten. Consumeraffairs.com hingegen verlangt legale Angaben für legale Zwecke, zu denen auch die klägerbehauptete Informationssammlung für Sammelklagen zählt.

Auch die Nichtidentifizierbarkeit von Forumsbesuchern und die daraus abgeleitete Klägerbehauptung, diese geschäftsschädigenden Einträge seien vom Forum erfunden und damit eigene Inhalte des Consumeraffairs.Com-Forums, lässt die Richtermehrheit nicht für eine Immunitätsausnahme gelten; aaO 14. Die Mindermeinung sieht darin hingegen eine Tatsachenfrage, die im weiteren Verfahren zu klären ist, sodass die Klage nicht allein aus Immunitätsgründen abgewiesen werden darf; aaO 20.



Nach dem Rauswurf: Welches Land?

 
.   US-Gerichte dürfen US-Prozesse mit dem Hinweis abweisen, der Streit eigne sich eher für ein Forum im Ausland. Das tun sie nach dem Forum non conveniens-Grundsatz gern, wenn ihr Ermessen dafür reicht.

In Sachen Niv v. Hilton Hotels Corporation, Az. 08-6040, greift die Klägerin den FNC-Beschluss an, weil sie nicht nach Ägypten will. Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks stellte am 28. Dezember 2009 fest, dass dem Beschluss die Erwägung zugrunde liegt, sowohl Israel als auch Ägypten seien geeignete Foren.

Die Klägerin solle sich nicht als beschwert ansehen: Sie habe schließlich die freie Wahl zwischen den Rechtsordnungen beider Länder. Allein für die Rechtmäßigkeit des Beschlusses reiche es, wenn schon bei einem Land das FNC-Ermessen richtig ausgeübt sei.



Getwittertes Fallrecht: USA

 
.   Von den obersten Bundesgerichten der USA
Baker v. Booz Allen Hamilton, Lex loci delicti USA -> Kirgisistan, 4th Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/7q7qZY

Forest Group v. Bon Tool, Falschkennzeichnung nach Herstellerwechsel, CAFC, 28. Dez. 2009, http://bit.ly/8mKbYZ

General Star v. Universal Fabricators, Inc. Deckungsschutz bei Excess Versicherungspolice, 2nd. Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/5qjq1g

Niv v. Hilton Hotels Corporation, FNC - Raus aus US-Gericht, ab nach Ägypten - oder Israel? 2nd. Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/6vNn0Z

White v. Fessenden School, unvollendeter Prozessvergleich, 1st Cir., 28. Dez. 2009, http://bit.ly/6SrweN







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER