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Montag, den 19. April 2010

Ersparnis durch EDiscovery?

 
.   Cybercontrols bezeichnet heute die Pläne des Oberrichters im Staat New York als robuste Entwicklung zur Stärkung des elektronischen Ausforschungsbeweisverfahrens. Kosten sollen gesenkt und Verfahren beschleunigt werden: Electronic Discovery in the New York State Courts.

Das amerikanische Beweisbeschaffungsverfahren, Discovery, ist trotz aller Anstrengungen der Gesetz- und Verordnungsgeber teuer und kompliziert geblieben. Elektronisch bedeutet nicht einfach oder schneller.

Wer 500.000 EMails auf ihren Beweiswert hin auswerten muss, setzt natürlich technische Hilfsmittel ein, und doch muss eine Mannschaft teurer Juristen an den Monitoren sitzen. Daran ändert sich wohl nichts.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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