×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 19. Mai 2010

Amerika lacht über deutsches Recht

 
.   In Deutschland wird über Exzesse amerikanischen Rechts gewitzelt. Falsches und Vorläufiges wird für bare Münze genommen.

Umgekehrt denkt man in den USA oft, in Deutschland gelte keine Unschuldsvermutung, und was nicht ausdrücklich erlaubt sei, sei verboten.

Dazu passen gegenwärtig die Witze über die BGH-Entscheidung zum WLan. Das BBC berichtete vom Urteil wie von einer Strafsache und ließ einen englischen Strafverteidiger kommentieren. Amerika übernahm die BBC-Berichterstattung und glaubt nun - dank Berichten in den Nachrichten wie in Witzprogrammen, - dass man in Deutschland eine Strafe von 100 Euro für das offene WLan-Gerät zahlen muss.

Zwar ist das Urteil aus US-Sicht schon deswegen anzuzweifeln, weil es das Konzept einer Abmahnung mit GoA-Gebührenerstattungsschuld in den USA nicht gibt und zudem die Haftungsbefreiung für Provider gilt, die auch bei einem WLan wirken sollte. Andererseits erschwert der falsche Bericht des BBC die Aufklärung der Amerikaner über deutsches Recht.

Nachtrag: TransBlawg hat die Entwicklung der Fehldarstellung genauer untersucht und veröffentlichte am 20. Mai 2010 wertvolle Klarstellungen. Unter anderem kam der erste Bericht aus den USA und wurde von BBC ausgewertet; desweiteren war der Kommentator kein Strafverteidiger, sondern englischer IP-Spezialist.



Twittererklärte Urteile im US-Recht

 
.   Neueste Entscheidungen
Anerkennung ausländischen Schiedsspruchs in den USA, Schwartzman v. Harlap, 2nd Cir., 18. Mai 2010, http://bit.ly/bYz3Ab

Deutscher Zeuge im US-Schadensersatzprozess, Meaux Surface Protection, Inc. v. Mike Fogleman, 5th Cir., 18. Mai 2010, http://bit.ly/bgUYER

Für Familienrechtler bedeutsam: Abbott v. Abbott, 17. Mai 2010, Grundsatzurteil des US Supreme Court zum Haager Kindesentführungsabkommen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER