Personal hält zuhause Sklaven: Arbeitgeber haftet?
CK • Washington. Soll der Arbeitgeber vor Gericht erscheinen, weil sein Personal zuhause Sklaven hält? Die Frage stellt sich bei Diplomaten, die im Haushalt Personal zu schlechten Bedingungen beschäftigen.
Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, United States Court of Appeals for the Second Circuit, lautete das Argument, der Arbeitgeber genieße als ausländischer Staat keine Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und hafte nach dem Alien Torts Claims Statute, weil er unter anderem eine Aufsichtspflicht verletzt habe. Wenn er Diplomaten entsende, müsse er sie auch zuhause beaufsichtigen, damit sie keine unerlaubten Handlungen begingen.
Die Klage gegen den Staat beurteilte das Gericht am 24. September 24, 2010 als unzulässig, weil die Immunitätsschranken der tortious Activity Exception und der commercial Activities Exception des FSIA im Fall Swarna v. Al-Awadi, Az. 09-2525, nicht greifen. Das US-Gericht darf seine Gerichtsbarkeit nicht über den beklagten Staat ausüben.
Im Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks, United States Court of Appeals for the Second Circuit, lautete das Argument, der Arbeitgeber genieße als ausländischer Staat keine Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und hafte nach dem Alien Torts Claims Statute, weil er unter anderem eine Aufsichtspflicht verletzt habe. Wenn er Diplomaten entsende, müsse er sie auch zuhause beaufsichtigen, damit sie keine unerlaubten Handlungen begingen.
Die Klage gegen den Staat beurteilte das Gericht am 24. September 24, 2010 als unzulässig, weil die Immunitätsschranken der tortious Activity Exception und der commercial Activities Exception des FSIA im Fall Swarna v. Al-Awadi, Az. 09-2525, nicht greifen. Das US-Gericht darf seine Gerichtsbarkeit nicht über den beklagten Staat ausüben.