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Dienstag, den 07. Dez. 2010

Durchgriffshaftung im Vertragsstreit

 
NG - Washington.   Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks erläutert in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2010 im Fall Atateks Trade, Ltd. v. Private Label Sourcing, LLC., Second Skin, LLC., Az. 09-3146, die Durchgriffshaftung, nach der eine Muttergesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Tochtergesellschaft und einzeln für die der Klägerin zugefügten Vertragsbrüche haftet.

Das Ausgangsgericht hatte der Klägerin $1.454.996,33 Schadensersatz wegen Vertragsbruch gegen beide Beklagte zugesprochen. Dieses Urteil bestätigte der United States Court of Appeals for the Second Circuit. Der United States District Court for the Southern District of New York habe als Erstgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Durchgriffshaftung bei den Beklagten, der Muttergesellschaft Second Skin, und der Tochtergesellschaft Private Label Sourcing, vorlagen.

Dazu ist zum einen erforderlich, dass (1) die Muttergesellschaft, Owner, als Shareholder solch eine Kontrolle über die Tochtergesellschaft ausübt, dass diese nur noch wie ein Mittler der Muttergesellschaft wirkt, also als ihr Alter Ego - wobei herauszuheben ist, dass das Gericht unter diesem Punkt lesenswert die dafür notwendigen Merkmale wie die unterlassene Beachtung von gesellschaftsrechtlichen Formalitäten, übereinstimmende Gesellschafter, Vorstände oder Aufsichtsräte und Teilung von Büroraum und Ausrüstung diskutiert. Zum anderen ist für die Durchgriffshaftung weiter zu prüfen, ob (2) die Kontrolle der Muttergesellschaft betrügerisch ausgenutzt wurde und (3) dies zu einem Rechtsverlust oder einer Rechtsverletzung der klagenden Vertragspartei geführt hat.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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