Einer gegen alle, alle gegen einen: PS3
CK • Washington. Sammelklagen wünscht man seinen Feinden. Sony provoziert Klagen allerdings mit der Aufhebung von Funktionen am Playstation-Rechner nach dem Erwerb des Geräts. Forschungsinstitute, Privatkunden, das Militär kauften PS3-Computer, um billig Supercomputer zusammenzustellen. Nach ihrem Kauf spielte Sony eine Softwareänderung ein, die die dafür wesentliche Funktion, die Unterstützung anderer Betriebssysteme, unterbindet. Deshalb findet sich Sony als Ziel mehrerer Sammelklagen, die Google mit Suchbegriffen wie Sony, OtherOS, Class Action aufzeigt.
Die horrenden Kosten der Sammelklage sind berechtigter Kritik ausgesetzt. Sony nutzt die abschreckende Kostenstruktur des amerikanischen Rechts nun zum eigenen Vorteil, um Gegner mit vermutlich flacherer Kriegskasse einzustampfen:
Die Kehrseite der Sammelklage ist der Massenprozess, den Sony gegen Geohot, den berühmten Programmierer aus der iPhone-Entdrosselungsszene, und knapp 100 unbekannte Beklagte angestrengt hat. Das Docket des Gerichts zeigt, wie Sony auf den Programmierer Schriftsätze losballert und enorme Verteidigungskosten auslöst.
Prozessual wie materiell ist der Prozess interessant. Weil Paypal in einem Sony genehmen Gerichtsbezirk in Kalifornien liegt und Geohot Paypalnutzer sein soll, werden die Beklagten im weit von seinem Wohnort entfernten Kalifornien vor Gericht gezerrt.
Die Entdrosselung des iPhones hat das Copyright Office in Washington, DC, im Jahre 2010 wie erwartet für rechtmäßig befunden. Sony behauptet, dass eine vergleichbare Entdrosselung der Playstation PS3 rechtswidrig sei. Geohot soll an der Entdrosselung der von Sony entfernten Funktion mitgewirkt haben.
Beim gegenwärtigen Sachstand wird Geohot aufgegeben, alle Rechner außer seinen PS3-Geräten einem unbeteiligten Dritten zur Prüfung herauszugeben. Dieser soll feststellen, ob die Rechner Code enthalten, der das Entsperrungsverbot des Digital Millennium Copyright Act verletzt.
Die horrenden Kosten der Sammelklage sind berechtigter Kritik ausgesetzt. Sony nutzt die abschreckende Kostenstruktur des amerikanischen Rechts nun zum eigenen Vorteil, um Gegner mit vermutlich flacherer Kriegskasse einzustampfen:
Die Kehrseite der Sammelklage ist der Massenprozess, den Sony gegen Geohot, den berühmten Programmierer aus der iPhone-Entdrosselungsszene, und knapp 100 unbekannte Beklagte angestrengt hat. Das Docket des Gerichts zeigt, wie Sony auf den Programmierer Schriftsätze losballert und enorme Verteidigungskosten auslöst.
Prozessual wie materiell ist der Prozess interessant. Weil Paypal in einem Sony genehmen Gerichtsbezirk in Kalifornien liegt und Geohot Paypalnutzer sein soll, werden die Beklagten im weit von seinem Wohnort entfernten Kalifornien vor Gericht gezerrt.
Die Entdrosselung des iPhones hat das Copyright Office in Washington, DC, im Jahre 2010 wie erwartet für rechtmäßig befunden. Sony behauptet, dass eine vergleichbare Entdrosselung der Playstation PS3 rechtswidrig sei. Geohot soll an der Entdrosselung der von Sony entfernten Funktion mitgewirkt haben.
Beim gegenwärtigen Sachstand wird Geohot aufgegeben, alle Rechner außer seinen PS3-Geräten einem unbeteiligten Dritten zur Prüfung herauszugeben. Dieser soll feststellen, ob die Rechner Code enthalten, der das Entsperrungsverbot des Digital Millennium Copyright Act verletzt.