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Donnerstag, den 24. Febr. 2011

Gute Rechte schlecht gekauft

 
.   Ein Vorfahr entwarf die schnell Ruhm findende Figur Betty Boop, doch verkaufte er alle Rechte nach zehn Jahren und löschte seine Gesellschaft. Jahrzehnte später erwarb die Familie Rechte an der Figur und verklagt nun Verletzer nach Urheber- und Markenrecht.

Sie verliert, weil sie den Übergang der notwendigen Urheberrechte nicht nachweisen kann. Die Kette der Rechteübertragungen ist kompliziert, und die Entscheidung im Fall Fleischer Studios, Inc. v. A.V.E.L.A., Inc., Az. 09-56317, zeigt deutlich nicht nur die Fallen, sondern auch die Notwendigkeit der gründlichen Rechteprüfung, Due Diligence, vor dem Erwerb auf.

Die Familie hatte auch Marken eingetragen, doch verliert sie auch den Markenverletzungsanspruch. Die Marke darf nach dem Dastar-Präzedenzfall - vgl. Schosser u. Gehrke, Dastar v. Twentieth Century Fox - Verfallenes Urheberrecht v. Markenschutz im Supreme Court - nicht ein als Allgemeingut verfallenes Urheberrecht endlos weiterschützen, entscheidet das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco am 23. Februar 2011. Und genau das würde hier zutreffen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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