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Dienstag, den 01. März 2011

Toten glaubt man: Beweisrecht

 
NK - Washington.   Sekunden vor dem Tod lügt man nicht mehr. So sieht es das amerikanische Recht und vernimmt einen Polizisten als Zeugen vom Hörensagen.

Grundsätzlich sieht das amerikanische Beweisrecht, welches ein Sechstel der bundesweiten Anwaltsprüfung in den USA ausmacht, keine Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen vor. Nach hunderten von Ausnahmen aber doch, beispielsweise wenn ein Opfer nicht mehr vernommen werden kann, oder wenn jemand kurz vor seinem Ableben ein Geständnis vor einer anderen Person ablegt.

In Michigan v. Bryant, Az. 09-150, hat der Supreme Court entgegen vorangegangener vergleichbarer Fälle entschieden, dass hier eine Ausnahme greift. Der als Zeuge vom Hörensagen vernommene Polizist traf auf das durch einen Schuss verletzte Opfer, welches ihm den Täter nannte. Aufgrund der näheren Umstände geht das Gericht davon aus, dass gegenüber dem Polizisten keine Falschaussage getätigt wurde.

Das Urteil vom 1. März 2011 ist vor allem interessant, weil durch die parallel beschriebenen Präzedenzfälle deutlich wird, welche Feinheiten das amerikanische, in den Federal Rules of Evidence für Bundesprozesse kodifizierte Beweisrecht aufweist.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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