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Sonntag, den 27. März 2011

Indischer Ton im amerikanischen Hiphop

 
.   Eine Dreitonsequenz indischer Provenienz entdeckt der indische Musikvertrieb im amerikanischen Hiphop-Stück PYOG und klagt gegen dessen Hersteller Timbaland samt Mitstreitern. Am 25. März 2011 prüfte das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA indisches und amerikanisches Urheberrecht im Fall Saregama India Ltd v. Timothy Mosley, Az. 10-10626.

Die 29-seitige Begründung erklärt ausführlich die Genese des behaupteten Urheberrechts. Das Gericht erkennt, dass dieses Recht zum Klagezeitpunkt zumindest nicht mehr exklusiv bestand. Deshalb fehlte der indischen Klägerin nach dem Copyright Act der USA die Aktivlegitimation, und das Gericht muss nicht die Rechtsfolgen einer Übereinstimmung der Tonsequenzen untersuchen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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