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Montag, den 28. März 2011

PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht

 
.   Ein Held der iPhone-Entdrosselungsszene flieht vor dem Gericht. Das iPhone knacken ist legal. Erst im vergangenen Jahr wurde dies den Programmierern und Nutzern bescheinigt, die von Jailbreak sprachen, als ob sie Illegales täten. Dabei ist das Bundesgesetz über die Öffnung geschlossener Systeme, der Digital Millennium Copyright Act, recht klar. Apple musste das einsehen.

Jetzt steht einer der genialen Programmierer vor dem Zivilgericht in Kalifornien. Er wohnt in New Jersey. Das Gericht prüft noch seine örtliche Zuständigkeit. Dabei kommt es darauf an, ob der Programmierer, George Hotz, beim kalifornischen Server der Klägerin Sony angemeldet war und ein Spendenkonto beim kalifornischen PayPal unterhielt. Sony hält ihm vor, das PS3-System geknackt zu haben, um PS3-Funktionen, die Kunden versprochen, doch dann gesperrt waren, wieder zugängig zu machen.

Nach seinem Abstreiten mehrerer Vorhaltungen behauptet nun die Klägerin, Hotz habe gelogen. Das ist schlecht. Außerdem habe er das Land verlassen und befinde sich in Südamerika. Eine Flucht wäre schlimm.

Mandanten, die den Prozess in Amerika durch Flucht zu ignorieren versuchen, legen sich selbst schlechte Karten, gleich ob sie Hotz heißen und Amerikaner sind oder Deutsche, die die USA fluchtartig verlassen.

Wenn Hotz auch, wie Sony behauptet, seine Rechner veränderte, bevor er sie im Beweisausforschungsverfahren einem neutralen Dritten ablieferte, hat er sich selbst erheblichen Schaden zugefügt. Das Gericht kann ihm nun Einreden abschneiden oder andere Sanktionen auferlegen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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