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Mittwoch, den 31. Aug. 2011

Produkthaftung nach Kundenspezifikation

 
MxN - Washington   Fertigt ein Hersteller ein Produkt nach spezifischen, jedoch mangelhaften Kundenvorgaben an, haftet er für aus dem fehlerhaften Produkt resultierende Schäden nur dann, wenn sich dem Hersteller der Fehler hätte aufdrängen müssen und die Herstellung völlig unvernünftig gewesen wäre.

Der Kläger erlitt als Arbeitnehmer des Bestellers dauerhafte Verletzungen auf Grund eines mangelhaften LKW-Anhängers, der eigens vom Kunden entworfen worden war und durch dessen Fehlfunktion der Kläger schwer verletzt wurde. Der Arbeitnehmer verklagte den Hersteller.

Das Untergericht lehnte eine Haftung des Herstellers ab, da der Designfehler nicht offensichtlich war. Der Hersteller haftet weder wegen Fahrlässigkeit noch aus Gewährleistung. Dies wurde vom Berufungsgericht des ersten Bezirks in Hatch v. Trail King Industries, Inc., Az. 10-2153, am 29. August 2011 bestätigt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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