Produkthaftung nach Kundenspezifikation
MxN - Washington Fertigt ein Hersteller ein Produkt nach spezifischen, jedoch mangelhaften Kundenvorgaben an, haftet er für aus dem fehlerhaften Produkt resultierende Schäden nur dann, wenn sich dem Hersteller der Fehler hätte aufdrängen müssen und die Herstellung völlig unvernünftig gewesen wäre.
Der Kläger erlitt als Arbeitnehmer des Bestellers dauerhafte Verletzungen auf Grund eines mangelhaften LKW-Anhängers, der eigens vom Kunden entworfen worden war und durch dessen Fehlfunktion der Kläger schwer verletzt wurde. Der Arbeitnehmer verklagte den Hersteller.
Das Untergericht lehnte eine Haftung des Herstellers ab, da der Designfehler nicht offensichtlich war. Der Hersteller haftet weder wegen Fahrlässigkeit noch aus Gewährleistung. Dies wurde vom Berufungsgericht des ersten Bezirks in Hatch v. Trail King Industries, Inc., Az. 10-2153, am 29. August 2011 bestätigt.
Der Kläger erlitt als Arbeitnehmer des Bestellers dauerhafte Verletzungen auf Grund eines mangelhaften LKW-Anhängers, der eigens vom Kunden entworfen worden war und durch dessen Fehlfunktion der Kläger schwer verletzt wurde. Der Arbeitnehmer verklagte den Hersteller.
Das Untergericht lehnte eine Haftung des Herstellers ab, da der Designfehler nicht offensichtlich war. Der Hersteller haftet weder wegen Fahrlässigkeit noch aus Gewährleistung. Dies wurde vom Berufungsgericht des ersten Bezirks in Hatch v. Trail King Industries, Inc., Az. 10-2153, am 29. August 2011 bestätigt.