Die Polizei gewinnt: Diskriminierung
CK • Washington. Von DOS zum Web? War es Rassendiskriminierung, als die Polizeidienststelle von drei Kandidaten für eine IT-Stelle mit Webaufgaben die kapverdische Frau ablehnte, die sich als schwarz bezeichnet, zuletzt mit DOS arbeitete und in allen Prüfungen schlechter als ein weißer Mann und eine weiße Frau abschnitt?
Bestand die Diskriminierung darin, dass die Stelle eine andere Kernzeit verlangte als ihre gegenwärtige Tätigkeit und die Arbeitgeberin diese andere, der Klägerin ungelegene IT-Kernzeit als unverzichtbar bezeichnete?
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 7. Oktober 2011 ist lehrreich. Es erklärt, welche objektiven Merkmale in die Beurteilung der Bewerber einflossen, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt war und dass die Gründe für die Auswahl keinen diskriminierungsverschleiernden Vorwand bildeten: Goncalves v. Plymouth County, Az. 10-2063.
Bestand die Diskriminierung darin, dass die Stelle eine andere Kernzeit verlangte als ihre gegenwärtige Tätigkeit und die Arbeitgeberin diese andere, der Klägerin ungelegene IT-Kernzeit als unverzichtbar bezeichnete?
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des ersten Bezirks der USA in Boston vom 7. Oktober 2011 ist lehrreich. Es erklärt, welche objektiven Merkmale in die Beurteilung der Bewerber einflossen, dass die Unterscheidung sachlich gerechtfertigt war und dass die Gründe für die Auswahl keinen diskriminierungsverschleiernden Vorwand bildeten: Goncalves v. Plymouth County, Az. 10-2063.