Kreuz als Mahnmal: Verfassungsfrage
CK • Washington. Ein Kreuz mahnt auch über Religionsgrenzen hinaus. Als Kriegsmahnmal sollte es nach Jahrzehnten verbleiben dürfen, da es keine Verfassungsfragen auslöst, nachdem die Gedenkstätte ins Eigentum des Bundes gelangte, argumentiert die Mindermeinung ausführlich am 14. Oktober 2011 im Fall Jewish War Veterans of the USA, Inc. v. City of San Diego, Az. 08-56415.
Die Mindermeinung richtet sich gegen die Ablehnung einer Neuprüfung durch die Gesamtsenate des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco und könnte die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Nachprüfung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, bilden.
Die Mindermeinung richtet sich gegen die Ablehnung einer Neuprüfung durch die Gesamtsenate des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco und könnte die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Nachprüfung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, bilden.