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Sonntag, den 16. Okt. 2011

Kreuz als Mahnmal: Verfassungsfrage

 
.   Ein Kreuz mahnt auch über Religionsgrenzen hinaus. Als Kriegsmahnmal sollte es nach Jahrzehnten verbleiben dürfen, da es keine Verfassungsfragen auslöst, nachdem die Gedenkstätte ins Eigentum des Bundes gelangte, argumentiert die Mindermeinung ausführlich am 14. Oktober 2011 im Fall Jewish War Veterans of the USA, Inc. v. City of San Diego, Az. 08-56415.

Die Mindermeinung richtet sich gegen die Ablehnung einer Neuprüfung durch die Gesamtsenate des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco und könnte die Grundlage für eine verfassungsrechtliche Nachprüfung des Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, bilden.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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