Verkauft, gegangen, geklagt
CK • Washington. Die Inhaberin verkauft ihr Unternehmen und bleibt dabei, bis sie 67 ist. Dann geht sie nach einer erhitzten Debatte. In der Annahme, sie habe gekündigt, bestätigt das Unternehmen die Kündigung. Daraufhin klagt sie wegen Altersdiskriminierung und Rufschädigung. Wurde sie gegangen?
Das Bundesgericht im Ostbezirk Pennsylvaniens weist ihre Klage ab. Ihr Ruf habe nicht gelitten, nachdem das Unternehmen die Kundschaft über ihr Verlassen unterrichtete. Zahlreiche andere Firmen würden sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse sofort einstellen, stellt es aufgrund der Beweislage fest.
Ihr Alter gab nicht der Ausschlag für die Kündigungsbestätigung, erklärt es am 2. November 2011 im Fall Mary Burton v. Teleflex Inc., Az. 09-2684. Auch im zweiten Prüfschritt, einer Vortäuschung anderer Gründe für eine in Wirklichkeit beabsichtigte Entlassung aus Altersgründen, entdeckt das Gericht nichts Haftungsauslösendes.
Das Bundesgericht im Ostbezirk Pennsylvaniens weist ihre Klage ab. Ihr Ruf habe nicht gelitten, nachdem das Unternehmen die Kundschaft über ihr Verlassen unterrichtete. Zahlreiche andere Firmen würden sie aufgrund ihrer Fachkenntnisse sofort einstellen, stellt es aufgrund der Beweislage fest.
Ihr Alter gab nicht der Ausschlag für die Kündigungsbestätigung, erklärt es am 2. November 2011 im Fall Mary Burton v. Teleflex Inc., Az. 09-2684. Auch im zweiten Prüfschritt, einer Vortäuschung anderer Gründe für eine in Wirklichkeit beabsichtigte Entlassung aus Altersgründen, entdeckt das Gericht nichts Haftungsauslösendes.