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Samstag, den 26. Nov. 2011

Vernehmung verweigert - Prozess verloren

 
.   Im US-Prozess muss sich jede Partei von der anderen vernehmen lassen. Die Verweigerung der Mitwirkung kann scharfe Sanktionen auslösen - bis hin zur Abweisung der Klage oder dem Abschneiden aller Einreden und Einwendungen: Rule 41 (b) FRCP.

Der Kläger in Jairus Pegues v. PGW Auto Glass, LLC, Az. 10-51222, verlor wegen der verweigerten Mitwirkung im Ausforschungsbeweisverfahren, Discovery, seinen Prozess. Er hatte keinen Anwalt, der ihn zur Deposition begleiten konnte.

Trotz besonderer Belehrung über die Folgen durch den Richter hatte er sich nicht den gegnerischen Anwälten ans Messer geliefert. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA bestätigte am 25. November 2011 die Abweisung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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