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Montag, den 12. Dez. 2011

Armeeforschung ohne Kartellrisiko

 
.   Gemeinsame Forschung kann leicht ein Ziel der Kartellwächter werden. Dann droht Schadensersatz in dreifacher Höhe des tatsächlichen Schadens.

Zur IT-Forschung schlossen sich einige Universitäten, die um Forschungsgelder des Pentagons buhlen, zusammen und meldeten nach dem National Cooperative Research and Production Act of 1993, 15 USC §4301 haftungsbegrenzend die Zusammenarbeit beim Justizministerium in Washington, DC, an.

Dessen Antitrust Division veröffentlichte die Meldung im Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2011 unter dem Titel Consortium for Command, Control, Communications and Computer Technologies. Die Details der Zusammenarbeit betreffen Entwicklungen für die US-Armee. Das Ministerium beschreibt die Ziele in seiner Verkündung.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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