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Donnerstag, den 22. Dez. 2011

Fluchender Professor verbannt

 
.   Die Schuld am Parkzettel gab der Professor seiner Kollegin und schwor, sie umzubringen. Das Gezeter führte zu seiner Verhaftung und Verbannung vom Uni-Campus wegen Stalking. Er klagt dann wegen Verleumdung auf Schadensersatz und verliert.

In Boston entscheidet das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks gegen ihn. Die Revisionsbegründung im Fall John Collins v. University of New Hampshire, Az. 10-2316, vom 20. Dezember 2011 liest sich nicht nur wie ein Urteil, sondern auch eine Novelle über amerikanische Campus-Gewalterfahrungen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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