US-Gerichtsbarkeit bei Diffamierung
CK • Washington. Die örtliche Zuständigkeit amerikanischer Gerichte folgt aus einem Bezug der Beklagten zum Gerichtsstaat und -ort. Bei Verleumdungen entscheiden dies bestimmte Kontakte. Die Abrufbarkeit im Internet reicht nicht aus. Im Fall Anne Penachio v. Diane Benedict galt für die Beklagten:
Das Ausstrahlen einer Meldung im Internet, Anrufe nach New York, Spenden an Organisationen in New York, ein dortiges früheres Studium, ein You Tube-Video mit Inhalten über New York oder behauptete angestrebte Einkünfte aus New York sind unzureichende Anknüpfungsmerkmale. Andere Staaten der USA haben anderes Recht. Also kann dort das Ergebnis anders ausfallen.
In order to evaluate whether personal jurisdiction exists pursuant to C.P.L.R. §302(a)(1), we must determine: (1) whether Benedict or Van Pelt transacted any business in New York, and, if so, (2) whether there was an articulable nexus, or substantial relationship, between the defamatory conduct and the actions that occurred in New York. Best Van Lines, Inc. v. Walker, 490 F.3d 239, 246 (2d Cir. 2007).Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York entschied am 4. Januar 2012 für die beklagten Damen, die im Internet angeblich die Kläger verleumdet hatten. Nichts Besonderes verbindet sie mit dem Gerichtsstaat New York.
New York courts construe the "transacting business" test more narrowly in defamation cases than in other contexts.
Das Ausstrahlen einer Meldung im Internet, Anrufe nach New York, Spenden an Organisationen in New York, ein dortiges früheres Studium, ein You Tube-Video mit Inhalten über New York oder behauptete angestrebte Einkünfte aus New York sind unzureichende Anknüpfungsmerkmale. Andere Staaten der USA haben anderes Recht. Also kann dort das Ergebnis anders ausfallen.