Deal for One: Spagat
Einseitige Klauseln illusorisch und nichtig
CK • Washington. Die Schiedsklausel im Arbeitsvertrag soll das Personal zum bindenden Schiedsprozess verpflichten. Der Arbeitgeber behielt sich vor, sie jederzeit zu ändern oder abzuschaffen. Das Bundesgericht sieht sie als nichtig, weil illusorisch, an. Im Fall John Carey v. 24 Hour Fitness USA, Inc. pflichtet ihm das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 25. Januar 2012 bei. Klauseln mit einseitiger Änderungsmöglichkeit sind zulässig. Doch muss die andere Vertragspartei erstens rechtzeitig unterrichtet werden und zweitens die bis dahin geltenden Rechte und Pflichten durchsetzen können.
Mit dieser Begründung gelingt dem Gericht in New Orleans ein Spagat. Einerseits bestätigt es das vom Supreme Court in Washington, DC, betonte Primat des Schiedsrechts. Andererseits wendet es die vertragsrechtlichen Grundsätze für illusorische Regeln an.