Starke Marke mit …NZA
Verwechslungsgefahr bei starker und schwacher Marke
CK • Washington. Die Verwechslungsgefahr starker und schwacher Marken im Automobilsektor untersucht wegweisend das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 16. März 2012 im Fall Bridgestone Americas Tire Operations, LLC v. Federal Corporation. Die Parteien streiten sich um Marken für Reifen mit der Endung …NZA.Neben Potenza, registriert seit 1981, und Turanza, registriert seit 1991, will der Wettbewerber Milanza stellen. Die alten Marken sah das Markenamt als nicht stark und damit nicht mit besonderer Ausstrahlungswirkung behaftet an und entschied gegen eine Verwechslungsgefahr.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit hält hingegen die Auffassung des United States Patent and Trademark Office für falsch, da die Marken selbst ohne Beistellung der Bridgestone-Marke des Herstellers bekannt sind und sich im Markt aus Verbrauchersicht als Verbindungsglied zwischen Hersteller und Produkt durchgesetzt haben. Auf die exakte Übereinstimmung kommt es bei der Verwechslungsgefahr nicht an. Neuen Wettbewerbern rät das Gericht zur Vorsicht.