Taube unter Schutz des Bundes
Texasfirma unterliegt Bundesgesetz auch ohne außerstaatlichen Handel
CK • Washington. Das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes zum Behindertenschutz hielt ein Unternehmen in Texas für unanwendbar, weil es nur im Staat und nicht im bundesweiten Handel tätig ist. Die Schadensersatzforderungen des Bundesamts wollte es im Fall EEOC v. Service Temps Incorporated abwehren, als dieses den Fall einer Tauben aufgriff, der das Unternehmen eine Stelle im Lager mit dem Hinweis auf Gefahren verweigerte. Die Arbeitsstelle war im Internet ausgeschrieben und sollte auch Staatsfremde für Texas anwerben.
Am 26. April 2012 bejahte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans deshalb die Anwendbarkeit des Gesetzes auf das Unternehmen, s.a. Taubert, Americans with Disabilities Act, GALJ 1999. Es erörterte zudem seine materielle Wirkung auf den Schadensersatz und den Erlass einer Verbotsverfügung.