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Mittwoch, den 30. Mai 2012

1. 2. 3. Reich: Mandatsbefehl verweigert

 
Interessenskonflikt offensichtlich
.   Mal schwer vermögend, mal mittellos, doch stets fantasievoll: Die Mandatsbefehle des 1., 2. oder 3. Reichs treffen regelmäßig in Washington ein. Als ob Anwälte in den USA fantasielos wären!

Im Namen des 1., 2. und 3. Reichs sei hiermit erneut versichert, dass die Reichsbefehle, die Republik als Fantasiegeschöpf zu verklagen oder die USA zu zwingen, ihr die Anerkennung zu entreißen, als ungültig ignoriert werden, Bombenandrohung hin oder her.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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