Verfügung mit Pfändungswirkung gegen Libyen
CK • Washington. Der lybische Staatsfonds sitzt einem amerikanischen Schneeballsystem auf. Nach dessen Aufdeckung beantragt der Abwicklungsverwalter der amerikanischen Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen den lybischen Fonds zur Sperre der an diesen kurz vor der Aufdeckung ausgeschütteten Mittel.
In New Orleans entschied am 13. Juni 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall Janvey v. Libyan Investment Authority gegen den Verwalter. Die Staatsimmunität schützt im Regelfall das Vermögen eines ausländischen Staats vor einer Pfändung.
Eine Kontensperre durch eine Verbotsverfügung kommt einer Pfändung gleich, bestimmte das Gericht in seiner Erörterung des Foreign Sovereign Immunities Act. Das amerikanische Gericht ist dafür sachlich unzuständig.
In New Orleans entschied am 13. Juni 2012 das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA im Fall Janvey v. Libyan Investment Authority gegen den Verwalter. Die Staatsimmunität schützt im Regelfall das Vermögen eines ausländischen Staats vor einer Pfändung.
Eine Kontensperre durch eine Verbotsverfügung kommt einer Pfändung gleich, bestimmte das Gericht in seiner Erörterung des Foreign Sovereign Immunities Act. Das amerikanische Gericht ist dafür sachlich unzuständig.