Prof. und Mutter: Ungleichbehandlung
CK • Washington. Die Doppelbelastung der reproduzierenden Professorin sollte die Uni veranlassen, ihr mehr Zeit zu gewähren, um sich zu beweisen, schrieb ihr Mentor. Das vergleichbar schwere Los reproduzierender Väter beklagte der Wissenschaftler nicht. Die Uni gab ihr nicht mehr Zeit und entließ die Professorin, deren Leistungen weit hinter denen von Vergleichspersonen zurückblieb.
Sie klagte wegen Diskriminierung. Die sie unterstützende Erklärung des Mentors will das Gericht beim Fehlen sonstiger Merkmale einer behaupteten Ungleichbehandlung nicht gegen die Uni gelten lassen.
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in Chicago im Fall Blasdel v. Northwestern University führt am 19. Juli 2012 lehrreich und leicht lesbar in die Erwägungen ein, die bei der Festanstellungsprüfung für Professoren und vergleichbare Stellen gelten, wo selbst objektive Faktoren zu subjektiver Abwägung führen und Ungleichbehandlungen unvermeidbar und nicht unbedingt verboten sind.
Sie klagte wegen Diskriminierung. Die sie unterstützende Erklärung des Mentors will das Gericht beim Fehlen sonstiger Merkmale einer behaupteten Ungleichbehandlung nicht gegen die Uni gelten lassen.
Das Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten Bezirks der USA in Chicago im Fall Blasdel v. Northwestern University führt am 19. Juli 2012 lehrreich und leicht lesbar in die Erwägungen ein, die bei der Festanstellungsprüfung für Professoren und vergleichbare Stellen gelten, wo selbst objektive Faktoren zu subjektiver Abwägung führen und Ungleichbehandlungen unvermeidbar und nicht unbedingt verboten sind.