Misshandlung in Botschaft: Klage
CK • Washington. Die Botschaft Frankreichs soll die angestellte Französin pakistanischer Herkunft misshandelt haben, klagt sie im Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, im Fall Ashraf-Hassan v. Embassy of France. Die Botschaft konzediert die Zuständigkeit des amerikanischen Gerichts für Bürgerrechtsansprüche nach Title VII.
Die Anschuldigungen sind horrend: Abfällige Bemerkungen über Herkunft und Rasse vergifteten das Arbeitsklima; zudem folgte eine rechtswidrige Kündigung als Vergeltungsschlag, nachdem die Klägerin im Pariser Auswärtigen Amt die Situation erklärte.
Das Bundesgericht erörtert auf 17 Seiten im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) die Qualität des Klageschriftsatzes, als die Botschaft die Abweisung beantragte. Aus Fristgründen verliert die Klägerin am 20. Juli 2012 die Kündigungsschutzklage, doch den Diskriminierungsanspruch darf sie weiterverfolgen.
Die Anschuldigungen sind horrend: Abfällige Bemerkungen über Herkunft und Rasse vergifteten das Arbeitsklima; zudem folgte eine rechtswidrige Kündigung als Vergeltungsschlag, nachdem die Klägerin im Pariser Auswärtigen Amt die Situation erklärte.
Das Bundesgericht erörtert auf 17 Seiten im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung nach Rule 12(b)(6) die Qualität des Klageschriftsatzes, als die Botschaft die Abweisung beantragte. Aus Fristgründen verliert die Klägerin am 20. Juli 2012 die Kündigungsschutzklage, doch den Diskriminierungsanspruch darf sie weiterverfolgen.