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Mittwoch, den 29. Aug. 2012

Ungewollt Klubmitglied: $3 Mio. Schadensersatz

 
.   Durch täuschende Internetwerbung wurden naive Kunden Klubmitglieder. Sie glaubten fälschlich, Kreditkarten mit einer allgemein nutzbaren Kreditlinie zu erhalten.

Das Bundesverbraucherschutzamt FTC in Washington, DC, ging gegen den Anbieter vor. Da er bereits einmal verfolgt worden war und im Verwaltungsvergleich versprochen hatte, solche Dummenfängerei zu unterlassen, brachte die FTC die neuen Geschäftsmethoden vor das Bundesgericht und gewann Schadensersatz von $3.778.315,04.

Am 28. Juni 2012 wies das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in San Francisco im Fall Federal Trade Commission v. EDebitPay, LLC die Revision zurück und erklärte mit lesenswerter Begründung die Rechtsgrundlage für die Sanktion gegen die Klubvermarkter.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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