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Freitag, den 31. Aug. 2012

Faktoren bei Wahl anwendbaren Rechts

 
.   Im Fall National Union Fire Ins Co. v. American Eurocopter wegen Schadensersatz nach einem Hubschrauberunfall erläutert das in New Orleans ansässige Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA die Merkmale für die Anwendung texanischen Rechts.

Der Hersteller sitzt in Frankreich, der Unfall und Hubschrauberbetreiber waren in Hawaii, der Teilevertrieb des Herstellers sitzt in Texas, eine Gerichtsstandsklausel verweist die nichtklägerischen Vertragsparteien nach Texas.

Die Anknüpfungsmerkmale des Restatement (Second) of Conflict of Laws weisen in verschiedene Richtungen innerhalb und außerhalb der USA, die das Gericht am 28. August 2012 mit sorgfältiger Begründung abwägt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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