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Dienstag, den 11. Sept. 2012

Besteuerung des Online-Reiseanbieters

 
AM - Washington.   Im Fall City of Columbus v. Hotels.com, L.P. wenden sich die öffentlichrechtlichen Kläger gegen verschiedene Reiseanbieter im Internet, welche gegen die Steuergesetze von Ohio verstoßen haben sollen.

Der Verstoß liege darin, dass die Online-Unternehmen zwar pro vermittelter Hotelübernachtung Gewinn erzielten, indem sie im Vergleich zu dem von ihnen an die Hotels bezahlten Preis einen höheren Betrag von ihren Kunden verlangten, jedoch hiefür keine Hotelsteuer bezahlt hätten.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA bestätigte in seinem Urteil vom 10. September 2012 die Vorinstanz, die entschieden hatte, dass den Beklagten nach den örtlichen Steuergesetzen nicht die Pflicht obliege, von Hotelgästen Steuern einzuziehen und diese an die Steuerbehörden abzuführen. Als Begründung hierfür wurde angeführt, dass die Reiseanbieter weder Verkäufer, Betreiber noch Hotels sind, so dass die örtlichen Steuergesetze nicht greifen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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