×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Überstunden in den USA: Aktualisierung • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 19. Sept. 2012

Vertrag online: $378260 Verlust

 
.   Vielleicht wäre dem Kläger beim Lesen eines Vertrags auf Papier aufgefallen, dass er für die Kostenerstattung haftet, aber er erledigte seine Investitionen online, unterzeichnete den Vertrag mit dem Anlagehaus elektronisch und gab elektronisch eine falsche Kontonummer an.

Als die Investitionsabwicklung daher Reibungsverluste erlitt und er das Haus verklagte, wurde seine Klage abgewiesen und dessen Widerklage auf die Erstattung von 378260 Dollar Anwalts- und Prozesskosten stattgegeben.

Für die haftet er auch nach der Revision, wie das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA in Philadelphia im Fall Larry Rader v. ING Groep NV am 18. September 2012 überzeugend und umfassend darlegt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER