Fruchtlose CIA-Abfrage?
CK • Washington. Eine Auskunftsanfrage beim CIA ist nicht unbedingt fruchtlos, bestimmte das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, in Freedom Watch, Inc. v. Central Intelligence Agency am 5. September 2012. Die Klägerin forderte nach dem Freedom of Information Act von CIA, Pentagon, NSA und Außenministerium Unterlagen über durchgesickerte Staatsgeheimnisse über Israel, Iran, Irak und andere Staaten, die in die US-Presse gelangt waren.
Obwohl einige Ämter erklärten, die Existenz entsprechender Unterlagen weder bestätigen noch verneinen zu können, räumten sie der Klägerin eine Widerrufsfrist ein, die diese verstreichen ließ und sie zur Klageerhebung veranlasste.
Das Bundesgericht hielt jedoch das Widerrufsverfahren für unverzichtbar, weil die Klägerin nicht seine Fruchtlosigkeit belegte. Außerdem waren die Anfragen zu unspezifisch, als die Klägerin durchgesickerte, leaked, Informationen verlangte und so den ministeriellen Suchauftrag ungenau definierte.
Obwohl einige Ämter erklärten, die Existenz entsprechender Unterlagen weder bestätigen noch verneinen zu können, räumten sie der Klägerin eine Widerrufsfrist ein, die diese verstreichen ließ und sie zur Klageerhebung veranlasste.
Das Bundesgericht hielt jedoch das Widerrufsverfahren für unverzichtbar, weil die Klägerin nicht seine Fruchtlosigkeit belegte. Außerdem waren die Anfragen zu unspezifisch, als die Klägerin durchgesickerte, leaked, Informationen verlangte und so den ministeriellen Suchauftrag ungenau definierte.