Bundesmarke gegen Texas-Marke
CK • Washington. Die acht Merkmale der Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion, bilden das zentrale Thema der Entscheidung im Fall Gruma Corporation v. Mexican Restaurants, Inc., den das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans am 12. Oktober 2012 lesenswert löste.
Interessant ist zudem die Konstellation der klägerischen Marke Mission, die 1982 im Bundesmarkenregister eingetragen wurde, auf die 1995 die Eintragung der Beklagtenmarke Mission Burrito im einzelstaatlichen Register von Texas folgte, der die Beklagte 1997 eine Registrierung im Bundesverzeichnis folgen ließ.
Interessant ist zudem die Konstellation der klägerischen Marke Mission, die 1982 im Bundesmarkenregister eingetragen wurde, auf die 1995 die Eintragung der Beklagtenmarke Mission Burrito im einzelstaatlichen Register von Texas folgte, der die Beklagte 1997 eine Registrierung im Bundesverzeichnis folgen ließ.