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Samstag, den 13. Okt. 2012

Bundesmarke gegen Texas-Marke

 
.   Die acht Merkmale der Verwechslungsgefahr, Likelihood of Confusion, bilden das zentrale Thema der Entscheidung im Fall Gruma Corporation v. Mexican Restaurants, Inc., den das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans am 12. Oktober 2012 lesenswert löste.

Interessant ist zudem die Konstellation der klägerischen Marke Mission, die 1982 im Bundesmarkenregister eingetragen wurde, auf die 1995 die Eintragung der Beklagtenmarke Mission Burrito im einzelstaatlichen Register von Texas folgte, der die Beklagte 1997 eine Registrierung im Bundesverzeichnis folgen ließ.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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