Klagezustellung an Scheich
CK • Washington. Hindernisse bei der Kommunikation mit Scheichs und bestimmten Königshäusern sind normal, doch der in Genf vom UAE-Scheich gekränkte Italiener glaubte, eine Klage in den USA könnte ihm zum Recht verhelfen. Allein, er scheitert wiederholt an der Zustellung an den beklagten Bruder des Präsidenten von Abu Dhabi.
Das Bostoner Bundesgericht erörtert im Fall Orsi v. H.H. Sheik Falah bin Zayed bin Sultan Al-Nahyan ausführlich den Anspruch wegen des Peitschens mit dem Gürtel und die Zustellungsfrage. Es prüft auch, ob ein Gericht in Massachusetts überhaupt seine Gerichtsbarkeit über die königliche Hoheit ausüben darf, und findet keinen Nexus.
Der Kläger hatte auf verschiedenen Wegen erfolgreich versucht, die Klage Bekannten und Vertrauten des Scheichs zuzustellen. Allerdings verzichtete er auf Zustellungswege, die ihm aussichtslos erschienen, beispielsweise nach dem UAE-Recht oder durch Kurier an die Anschrift des Scheichs. Wegen beider Mängel weist das Gericht die Klage am 17. Oktober 2012 ab.
Das Bostoner Bundesgericht erörtert im Fall Orsi v. H.H. Sheik Falah bin Zayed bin Sultan Al-Nahyan ausführlich den Anspruch wegen des Peitschens mit dem Gürtel und die Zustellungsfrage. Es prüft auch, ob ein Gericht in Massachusetts überhaupt seine Gerichtsbarkeit über die königliche Hoheit ausüben darf, und findet keinen Nexus.
Der Kläger hatte auf verschiedenen Wegen erfolgreich versucht, die Klage Bekannten und Vertrauten des Scheichs zuzustellen. Allerdings verzichtete er auf Zustellungswege, die ihm aussichtslos erschienen, beispielsweise nach dem UAE-Recht oder durch Kurier an die Anschrift des Scheichs. Wegen beider Mängel weist das Gericht die Klage am 17. Oktober 2012 ab.