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Freitag, den 02. Nov. 2012

Experten- und Videobeweis in den USA

 
BSS - Washington.   Die Parteien streiten um zwei Fragen des Beweisrechts. In erster Instanz hatten die Eltern eines bei einem Autounfall schwer verletzen Kindes den Hersteller des verwendeten Kinder-Autositzes verklagt. Bei dem von der Mutter verursachten Unfall löste sich eine Armlehne und das Kind wurde aus dem Sitz geschleudert. Streit bestand hinsichtlich der Frage, ob sich der Schultergurt zum Zeitpunkt des Aufpralls tatsächlich vor der Brust des Kindes oder vielmehr hinter dessen Rücken befunden habe.

Im Verfahren hatte ein Experte über sechs Crash-Tests berichtet, die er mit einem identischen Fahrzeug, Kindersitz und einem in Größe und Gewicht vergleichbaren Dummy durchgeführt hatte. Die hierbei aufgezeichneten Videos wurden unterstützend vorgeführt. Die Kläger legten Berufung gegen die Zulassung des Expertenbeweises und gegen die Vorführung eines der Videos ein, welches als einziges unter erheblicher Abweichung von der korrekten Sitzposition in der Lage war, eine Fehlfunktion des Sitzes zu reproduzieren. Das Gericht macht keine Hehl aus der Widersprüchlichkeit des Klägervortrags. Die Kläger selbst nutzten das Video im Verlauf des Prozesses mehrfach zur Unterstützung ihrer eigenen Argumente und begründeten ihre Berufung äußerst spärlich.

Am 31. Oktober 2012 bestätigte das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA in New Orleans in der Sache McCune v. Graco Children's Products Inc. die Zulassung der Beweismittel. Der herangezogene Expertenbeweis fuße auf einer soliden Basis und besitze Fallrelevanz. Ebenso habe die Zulassung der Videovorführung die weiten Grenzen des richtlichen Ermessens nicht überschritten, da es sich nicht um eine exakte Nachstellung des Unfalls, an den hohe Anforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit zu stellen sind, sondern lediglich um Veranschaulichungen von Unfall-Theorien gehandelt habe. Sowohl für den Experten- als auch den Videobeweis legt die Entscheidung deren Grundsätze übersichtlich dar.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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