Nazis, Commies, Schrott von BRD
CK • Washington. Die Gestapo nahm die Villa, die Kommunisten nutzten sie, die BRD gab sie verrottet zurück und muss nun zahlen, argumentierte die Klägerin im Fall Hammerstein v. Germany, den in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 9. November 2012 abwies.
Das amerikanische Gericht besitzt für den Streit um die Villa in Schwerin keine sachliche Zuständigkeit. Zugunsten der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Foreign Sovereign Immunities Act, der die internationalen Grundsätze zur Staatenimmunität in den USA umsetzt.
Das Gericht beschied auch gegen die Anwendbarkeit von Ausnahmen nach diesem Gesetz wegen gewerblicher Handlungen oder Enteignung. Zudem wies es das Argument zurück, die Klage sei nach dem uralten Gesetz gegen Piraten, dem Alien Tort Statute, zulässig, denn der FSIA biete die absolut einzige Grundlage für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten.
Das amerikanische Gericht besitzt für den Streit um die Villa in Schwerin keine sachliche Zuständigkeit. Zugunsten der Bundesrepublik Deutschland wirkt der Foreign Sovereign Immunities Act, der die internationalen Grundsätze zur Staatenimmunität in den USA umsetzt.
Das Gericht beschied auch gegen die Anwendbarkeit von Ausnahmen nach diesem Gesetz wegen gewerblicher Handlungen oder Enteignung. Zudem wies es das Argument zurück, die Klage sei nach dem uralten Gesetz gegen Piraten, dem Alien Tort Statute, zulässig, denn der FSIA biete die absolut einzige Grundlage für die Ausübung der US-Gerichtsbarkeit über ausländische Staaten.