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Dienstag, den 20. Nov. 2012

CIA-Chef mit Terrortricks

 
.   In die Welt der Auskunftsverfügungen zur Aufdeckung von EMailkonten führt die Verwendung von GMail durch den CIA-Chef und seine Freundin. In How did the FBI trace CIA Director David Petreus’ emails? erklärt Eric Robi das Vorgehen von Behörden. Vergleichsweise einfach wird es ihnen gemacht, Google zur Aufdeckung des Kontos von David Petraeus und selbst des Inhalts seiner Nachrichten zu zwingen. Private Ermittler würden im ersten Schritt nur die IP-Anschrift eines Google-Kunden erhalten. Im zweiten Schritt müssten sie den Inhaber ausfindig machen. Im dritten würde eine Subpoena als Beweiserzwingungsmittel zum Inhalt führen.

Für Anwälte empfiehlt sich die von Petraeus eingesetzte Methode, die auch Terroristen verwenden hatten, nicht: Statt EMails zu versenden, wird ein Konto mit dem Empfänger geteilt. Alle Beteiligten erhalten Zugang zu dem Konto, bei dem Post nicht versandt, sondern als Entwurf gespeichert wird.

Vergleichsweise sicherer für Anwälte, doch nicht Terroristen und fremdgehenden Geheimdienstchefs empfohlen, ist der Einsatz von Hushmail als verschlüsseltem EMaildienst oder Spideroak für die Hinterlegung von Dokumenten mit guter Verschlüsselung bei der Übermittlung und der Speicherung, wobei der zweite Dienst nicht einmal das Passwort erhält.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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