Durchgriffshaftung wegen Kabelprogramm
Piercing the Corporate Veil gegen Genehmigungsinhaber
CK • Washington. Die Durchgriffshaftung richtet den Haftungsanspruch des Gläubigers einer Gesellschaft gegen den Gesellschafter. Das Piercing of the Corporate Veil-Prinzip im amerikanischen Recht kennt keine festen Merkmale, die für sich allein die Haftung über die Kapitalgesellschaft hinaus zulassen. Vielmehr setzt das Piercing einen Korb von Kriterien voraus. Im Fall Joe Hand Promotions v. Maryland Food & Entertainment, LLC wandte sich der Inhaber von Kabelprogrammrechten wegen unerlaubter Programmausstrahlungen gegen die Inhaber einer Restaurantgesellschaft mit dem Argument, sie persönlich hielten die Ausschankgenehmigung.
Das Bundesgericht für Maryland erklärte am 20. November 2012 die Addressierung einer solchen Genehmigung an die natürlichen Personen als unzureichend, um den Korb der Anforderungen der Durchgriffshaftung zu ersetzen.