×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER

• • Neuverordneter Online-Jugendschutz der FTC • • Freiberufler oder Angestellter: Neuverordnung • • Einheitliches im Gesellschaftsrecht: BOI-Meldung • • Schedule A Defendants-Missbrauchsklagen • • Kann und darf: Gerichtswahlklausel • • Überraschende Nebenkosten: Verordnung • • Zurück zum uneinheitlichen Presserecht • • Anspruch auf Löschung des Kontos eines Dritten • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 08. Dez. 2012

Angriff auf Windmühlendekret

 
.   Der Kreis erließ eine Verordnung, die Windmühlen zu bestimmten Bedingungen zulässt. Die Klägerin besitzt Land im Kreis und focht die Verordnung im Bundeszivilgericht, da es keine Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt, als Enteignung an.

Das eloquente Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA in Chicago verkündete am 7. Dezember 2012 seine Entscheidung im Fall Muscarello v. Winnebago County Board und ging darin lesenwert auf die Rechtmäßigkeit einer Windmill Farm-Verordnung nach dem Recht des Bundes, des Staates und des Kreises ein.

Alle von der Klägerin behaupteten Ansprüche verfehlten, jedoch bestätigte das Gericht ihr Recht bei einer Beeinträchtigung durch eine später genehmigte oder errichtete Windmühle, nach Common Law wegen einer Nuisance Abhilfe zu verlangen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER