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Montag, den 31. Dez. 2012

2012 ohne Drama im Recht der USA

 
.   Das Jahr 2012 verlief im amerikanischen Recht fade. Dominierend war das Nichtstun der Bundesgesetzgeber. Ihr scharfer Wahlkampf nahm den Abgeordneten im House of Representatives und im Senate den Mut, kritikexponierte Werke zu verabschieden. Sie konnten sich nicht einmal auf einen Haushalt einigen, der normalerweise mit zahlreichen Gefälligkeitsänderungen mit Wirkung außerhalb des Budgets vollgestopft wird. Die Bundesgerichte waren fleißig, doch zeichneten sich ihre Urteile und Beschlüsse weder im internationalen noch im inneramerikanischen Recht durch wesentlichen Fortschritt aus.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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