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Sonntag, den 17. Febr. 2013

Das Do It Yourself-Mandat

 
.   Ist dem Mandanten gedient, der rechtliche Probleme selbst lösen und nur punktuell Hilfe vom Rechtsanwalt erwerben will? Darf der Anwalt standes-, haftungs- und versicherungsrechtlich einen Auftrag beispielsweise auf die Korrektur eines Do It Yourself-Schriftsatzes oder -Vertrages beschränken, den sich der Mandant mit Software oder aus dem Internet kopierten Klauseln bastelt?

In den USA lautet die Praxis Unbundling Legal Services. Ein EBook von 2011 vermittelt einen hilfreichen Überblick: Kimbro, Limited Scope Legal Services: Unbundling and the Self-Help Client. Vor wenigen Tagen hat nun der führende Anwaltsverein ABA einen Beschluss gefasst, der die Praxis gutheißt und Gerichten wie Kammern empfiehlt, sie regulierend zu unterstützen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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