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Donnerstag, den 21. März 2013

Student gewinnt im Supreme Court

 
TAS - Washington.   Ein Verleger verklagte einen thailändischen Studenten, weil dieser nur für den asiatischen Markt bestimmte Lehrbücher von heimischen Buchhändlern bezog, um sie in den USA gewinnbringend weiterzuveräußern. Der Student wurde auf Zahlung von $600.000 Schadenersatz verurteilt. Der Oberste Bundesgerichtshof in Washington, DC beschäftigte sich daraufhin mit der Frage, ob die in §109(a) des Copyright Act verankerte First Sale-Doktrin auch für außerhalb der USA produzierte Werke gilt.

Gemäß §109(a) verliert der Urheber nach dem ersten Verkauf eines Werkes das Recht, den Weiterverkauf zu reglementieren. Der Supreme Court of the United States entschied am 19. März 2013 in dem Fall Kirtsaeng v. John Wiley & Sons, Inc. mit einem 6:3 Votum, dass diese Einschränkung auch für Werke gilt, die nicht in den USA hergestellt wurden.

Der das Urteil verfassende Richter Breyer befasst sich unter Zuhilfenahme verschiedener Auslegungsmethoden mit der entscheidenden Passage des §109(a). Dabei vermittelt er überzeugend, dass es keine geographische Begrenzung der aus dem Common Law stammende First Sale Doktrin geben kann.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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